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Neue Praxisregeln zu Ihrem Schutz

Ab sofort und bis auf Weiteres gelten folgende Regeln:

  • Alle Wünsche nach Rezepten, Überweisungen etc. müssen erst telefonisch oder schriftlich (per Email, auf dem Postwege oder durch Einwurf in unseren Hausbriefkasten) angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass wir telefonisch mittlerweile an unsere Grenzen stoßen und oftmals alle Leitungen belegt sind. Auch Emails können wir nur innerhalb von 2 Arbeitstagen bearbeiten. Wir bitten Sie dafür angesichts der aktuellen Pandemielage um Verständnis!

  • Wenn Sie in einem Risikogebiet waren, kommen Sie auf keinen Fall einfach ohne Voranmeldung vorbei. Wir werden Behandlungstermine nur noch nach vorherigem telefonischen Gespräch und Terminvergabe durchführen. Dies gilt auch, wenn Sie einen Covid-19-Test bei sich durchführen lassen wollen. 

  • Laut neuem Infektionsschutzgesetzt müssen Begleitpersonen und Besucher, die selbst keine Patienten sind, ab 24.11.21 einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen - unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind.

  • Dienstags und donnerstags vormittag bis 11.30 Uhr finden bis auf Weiteres nur noch Impfungen statt - keine Sprechstunden. 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

Coronavirus SARS-CoV-2

Weiterhin dreht sich alles um das neuartige Coronavirus, welches eine Lungenentzündung mit teils schwerem Verlauf auslösen kann (Covid-19). Bei chronisch Kranken oder Personen mit Vorerkrankung kann dies sogar zum Tod führen. Deshalb ist so gut wie jeder Bereich des täglichen Lebens von Maßnahmen zur Eindämmung dieser sich weiter ausbreitenden Pandemie betroffen. Hierzu möchten wir Ihnen auch wichtige Hinweise an die Hand geben:

Wie erkenne ich, dass ich möglicherweise betroffen bin? Anzeichen für Covid-19 KÖNNEN (aber müssen nicht) folgende Symptome sein: Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atemnot, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes. 
Wenn Sie außerdem in den letzten 2 Wochen in einem Gebiet waren, in dem sich der Virus ausgebreitet hat, oder Kontakt mit Personen hatten, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht das Risiko, dass Sie infiziert sind.

Was sind aktuell die Risikogebiete?  Zur weltweiten Lage finden Sie eine aktuelle Übersicht auf der entsprechenden Website der Johns Hopkins University in Baltimore, USA. Informationen zur Risikobewertung in Deutschland stellt das Robert-Koch-Institut hier bereit .

 

Was soll ich tun, wenn ich vermute, infiziert zu sein? Rufen Sie uns unter der Ihnen bekannten Telefonnummer 0211-772200 an. Wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wichtig: Kommen Sie auf keinen Fall ohne vorherigen Anruf zu uns, da Sie so zur weiteren Ausbreitung der Pandemie beitragen.

Wie und wo kann ich mich auf Covid-19 testen lassen? Dazu haben die Städte Diagnostikzentren eingerichtet. Auch hier dürfen Sie nicht einfach erscheinen, sondern müssen sich telefonisch unter 0211-8996090 (für Düsseldorf) bzw. 0211-116117 (für andere Städte) anmelden. 

Was geschieht, wenn bei mir Covid-19 festgestellt wird? Weisen Sie keine Symptome auf, werden Sie unter häusliche Quarantäne gestellt (s.u.). Falls doch, werden Sie zur stationären Weiterbehandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.

Wie schütze ich mich und andere vor einer Ansteckung? Den wirksamste Schutz bietet nach momentanem Stand eine gute Handhygiene (mind. 20 s gründliches Händewaschen mit Seife), Husten und Nießen in ein Papiertaschentuch oder den Ellenbogen sowie die Wahrung eines Mindestabstands zu anderen Personen von 1,5 m. Geschlossene Räume sollten stündlich durchgelüftet werden. Näheres dazu finden Sie auf der Website zum Infektionsschutz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

 

Was soll ich tun, wenn ich mit einer infizierten Person Kontakt hatte? Mit zunehmender Ausbreitung des Virus steigt die Wahrscheinlichkeit, dass jemand aus Ihrem Familien-, Freundes-, Bekanntenkreis oder an Ihrem Arbeitsplatz infiziert ist. In diesem Fall rufen Sie bitte Ihr zuständiges Gesundheitsamt an, das Sie in eine 14-tägige häusliche Quarantäne schicken wird.

Was bedeutet häusliche Quarantäne? Betroffene dürfen Ihre Wohnung nicht verlassen. Zuwiderhandlungen werden durch das Gesundheitsamt kontrolliert und strafrechtlich verfolgt. Wichtig ist, dass Betroffene durch die häusliche Quarantäne von anderen Menschen isoliert werden. Die Versorgung mit Lebensmitteln sollte kontaktlos durch Lieferdienste oder Nachbarschaftshilfe sichergestellt werden. Sollten Sie während der Quarantäne Symptome verspüren, rufen Sie uns an. Häusliche Quarantäne wird auch für Infizierte angeordnet, die selbst (noch) keine Symptome aufweisen. 

Brauche ich eine AU-Bescheinigung für die Quarantäne? Wenn Sie in der Quarantäne keine Symptome zeigen, brauchen Sie keine AU-Bescheinigung. Nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgt die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weiter. Treten Symptome während der Quarantäne auf, besteht von diesem Zeitpunkt an eine Arbeitsunfähigkeit, so dass eine AU-Bescheinigung durch den Arzt erforderlich ist. 

Wann kann die Quarantäne beendet werden? Die Bundesregierung hat folgende Quarantäneregulung erlassen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724  
 

Ihre Frage war nicht dabei? Unter der Telefonnummer 0211-8996090 werden weitere Fragen beantwortet. 

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